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Notar

Ich bin zum Notar mit Amtssitz in Lage bestellt worden.

Als Notar biete ich die Beurkundung von Rechtsgeschäften bzw. Verträgen sowie die Beglaubigung von Unterschriften an. Für verschiedene Verträge ist als Form die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben. Häufig ist auch die Beglaubigung von Unterschriften erforderlich. Als Notar bin ich zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet.

Dringend anzuraten oder zum Teil sogar gesetzlich erforderlich ist die Mitwirkung eines Notars bei Erklärungen oder Verträgen unter anderem in folgenden rechtlichen Bereichen:

 

Grundstücksrecht

  • Erwerb und Übertragung von Immobilien (insbesondere Kaufverträge über Grundstücke, Eigentumswohnungen und Erbbaurechte)
  • Belastung von Immobilien (insbesondere Bestellung einer Grundschuld, einer Hypothek, eines Nießbrauch und sämtlicher sonstigen Dienstbarkeiten) sowie deren Löschung
  • Bildung von Wohnungseigentum oder Teileigentum (zum Beispiel durch die Aufteilung von Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen zum Zwecke des Verkaufs einzelner Eigentumswohnungen oder aus steuerlichen Gründen)

 

Erbrecht

  • Testament
  • Erbvertrag
  • Erbauseinandersetzung
  • Erbscheinsantrag
  • Erbausschlagung
  • Übergabe im Wege vorweggenommener Erbfolge

 

Familienrecht

  • Ehevertrag (mit Vereinbarungen zum Güterstand, Unterhalt, Versorgungsausgleich)
  • Partnerschaftsvertrag
  • Trennungsvereinbarung oder Scheidungsvereinbarung
  • Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

 

Handels-, Gesellschafts- und Vereinsrecht

  • Handelsregisteranmeldungen
  • Gründung und Änderung einer Gesellschaft
  • Übertragung von Gesellschaftsanteilen
  • Gesellschaftsbeschlüsse
  • Gründung und Änderung eines Vereins
  • Vereinsregisteranmeldungen

 

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