Billerbeck

Rechtsanwalt Fachanwalt
Notar
Schötmarsche Straße 73
32791 Lage

Fon: 05232 - 9738710
Fax: 05232 - 97387117
Internet: www.billerbeck.net
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V.i.S.d. Teledienstgesetz:
Rechtsanwalt Klaus Billerbeck
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Zulassungen:

Aufsichtsbehörde / zuständige Kammer

 

Die Zulassung als Rechtsanwalt ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland erfolgt.

Rechtsanwaltskammer Hamm
Ostenallee 18
59036 Hamm
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Rechtsanwalt Klaus Billerbeck ist zum Notar bestellt.

Westfälische Notarkammer
Ostenallee 18
59036 Hamm
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Berufsrechtliche Regelungen für Rechtsanwälte:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung
  • Fachanwaltsordnung
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.

 

Berufsrechtliche Regelungen für Notare:

  • Bundesnotarordnung (BNotO)
  • Beurkundungsgesetz (BeurkG)
  • Richtlinien der Notarkammern (RiNotKn)
  • Dienstordnung für Notare (DONot)
  • Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
  • Europäischer Kodex des notariellen Standesrechts

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesnotarkammer (www.bnotk.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ eingesehen und abgerufen werden.

Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von € 250.000,00 zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Notare sind aufgrund der Bundesnotarordnung (BNotO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 €. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 19a BNotO.
Daneben ist der Notar über die Notarkammer versichert (Gruppenanschlussversicherung). Für diese Versicherungsverträge gilt, dass die Versicherungssumme für jeden versicherten Notar und für jeden Versicherungsfall mindestens 250.000 Euro für Schäden aus wissentlichen Pflichtverletzungen und mindestens 500.000 Euro für Schäden aus sonstigen Pflichtverletzungen beträgt. Einzelheiten ergeben sich aus § 67 Abs. 3 BNotO.
Der räumliche Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Rechtsanwälte vor außereuropäischen Gerichten, nicht auf Haftpflichtansprüche, die vor außereuropäischen Gerichten geltend gemacht werden und nicht auf Ansprüche, die sich aus außereuropäischem Recht im Zusammenhang mit Vertragsstrafen, Bußen und Entschädigungen mit Strafcharakter ergeben.
Rechtsanwalt Billerbeck unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung bei der HDI-Versicherung AG, HDI-Platz 1, 30659 Hannover.

An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbrauchstreitbeilegungsstelle nach dem VSBG wird nicht teilgenommen.

Für Online-Dienstverträge mit einem Verbraucher steht die Online-Streitbeilegungs-Platform unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zur Verfügung.

 
 

Mitgliedschaften
im Lippischen Anwalt- und Notarverein
und im Deutschen Anwaltverein

 

 

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