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Kanzlei

Kanzlei
Klaus Billerbeck
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht

Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt liegt auf der Bearbeitung von Mandaten aus dem Bereich Zivilrecht und wird geprägt durch meine besondere Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Familienrecht.

Die Kanzlei deckt alle in der Regel gefragten Tätigkeitsfelder einer Rechtsanwaltskanzlei ab und ist für ihre Mandanten gleichermaßen beratend, außergerichtlich wie vor Gericht tätig. Ziel ist es, die Interessen der Mandanten kompetent, gewissenhaft und mit Nachdruck zu vertreten. Dabei wird nicht die gerichtliche Auseinandersetzung gesucht. Oftmals stehen einem zeitraubenden und kostenintensiven Prozess - womöglich durch mehrere Instanzen - die Mandanteninteressen entgegen. Sollte allerdings eine außergerichtliche Lösung nicht zu erreichen sein, so wird der Prozess für die Mandantschaft mit aller erforderlichen Entschiedenheit betrieben. Auch in allen notariellen Angelegenheiten stehe zur Verfügung. Ich bin zum Notar mit Amtssitz in Lage bestellt.

Zu der Mandantschaft der Kanzlei zählen Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Ich bin nicht nur regional, sondern auch überregional für meine Mandantschaft tätig.

Die Mandantschaft der Kanzlei kann eine kontinuierliche berufliche Weiterbildung erwarten. Auf diese Weise kann eine individuelle Beratung der Mandantschaft, die Entwicklung kompetenter Problemlösungen und gleichzeitig eine umfassende Vertretung gewährleistet werden.

Die Kanzlei ist mit einer modernen EDV-Anlage ausgestattet und verwendet eine leistungsstarke Kanzleisoftware zur Optimierung der Arbeitsabläufe.

Ein intensiver Mandantenkontakt ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Die Mandanten der Kanzlei werden über ihre Angelegenheit durch konsequente Übermittlung des gesamten Schriftverkehrs unterrichtet. Persönliche Besprechungen sind für eine erfolgreiche Interessenvertretung wichtig und daher in der Regel auch kurzfristig möglich. Besprechungstermine können auch außerhalb der Bürozeiten vereinbart werden. Selbstverständlich ist es auch möglich, Besprechungen an Ihrem Wohn-/Geschäftssitz durchzuführen.

Seit dem 1. Februar 2024 besteht eine Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Tobias Kemper. Rechtsanwalt Tobias Kemper ist auch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. 

 

Klaus Billerbeck
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht

 

1967
geboren in Lage
 
1987 - 1992
Studium der Rechtswissenschaften in Bielefeld
 
1993
1. juristisches Staatsexamen
 
1993 - 1994
Referendariat beim Landgericht Detmold
 
1995
2. juristisches Staatsexamen
 
1995
Aufnahme der Tätigkeit als Rechtsanwalt
 
2000
Ernennung zum Fachanwalt für Familienrecht
 
2004
Ernennung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht
 
2017
notarielle Fachprüfung
 
2018
Bestellung zum Notar mit Amtssitz in Lage
 

 

Ich bin Mitglied im Lippischen Anwalt- und Notarverein und im Deutschen Anwaltverein.

 

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht nehme ich für meine Mandanten regelmäßig Gerichtstermine vor den Arbeitsgerichten Detmold, Bielefeld, Herford, Paderborn und anderen Arbeitsgerichten auch überregional wahr.

Die Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" wird von der Rechtsanwaltskammer verliehen, Die Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" setzt voraus

  • eine dreijährige Zulassung als Rechtsanwalt und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung vorweisen kann (§ 3 FaO).
  • die erfolgreiche Teilnahme an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 120 Zeitstunden betragen (§ 4 FaO).
  • besondere praktische Erfahrungen innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt. Im Arbeitsrecht bedeutet dies, dass der Rechtsanwalt mindestens 100 Fälle vorweisen muss, wovon mindestens die Hälfte der Fälle gerichtliche oder rechtsförmliche Verfahren sein müssen (§ 5 FaO).

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist verpflichtet, jährlich an speziellen Fortbildungsveranstaltung im Arbeitsrecht im Umfang von mindestens 15 Zeitstunden teilzunehmen. Die Teilnahme ist der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen.

 

Als Fachanwalt für Familienrecht nehme ich für meine Mandanten regelmäßig Gerichtstermine in Familiensachen vor dem Amtsgerichten Detmold, Lemgo, Bielefeld und anderen Amtsgerichten auch überregional wahr. Bei den Amtsgerichten / Familiengerichten Detmold, Lemgo und Bielefeld sind jeweils mehrere Abteilungen für Familiensachen eingerichtet. Auch vor den Familiensenaten der Oberlandesgerichte vertrete ich meine Mandanten in Beschwerdeverfahren.

Die Bezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" wird von der Rechtsanwaltskammer verliehen, Die Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" setzt voraus

  • eine dreijährige Zulassung als Rechtsanwalt und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung vorweisen kann (§ 3 FaO).
  • die erfolgreiche Teilnahme an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 120 Zeitstunden betragen (§ 4 FaO).
  • besondere praktische Erfahrungen innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt. Im Familienrecht bedeutet dies, dass der Rechtsanwalt mindestens 120 Fälle vorweisen muss, wovon mindestens die Hälfte der Fälle gerichtliche Verfahren sein müssen (§ 5 FaO).

Ein Fachanwalt für Familienrecht ist verpflichtet, jährlich an speziellen Fortbildungsveranstaltung im Familienrecht im Umfang von mindestens 15 Zeitstunden teilzunehmen. Die Teilnahme ist der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen.

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