Das Erbrecht beinhaltet die Gesetze zum Übergang von Rechten und Pflichten eines Verstorbenen auf eine oder mehrere andere Personen. Die Gesetze sind kaum zu überblicken.
Der Tod eines Menschen löst immer einen Erbfall aus mit der Folge, dass die Erben sich mit dem Nachlass auseinandersetzen müssen. Hat der verstorbene Erblasser keine letztwillige Verfügung hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.
Ich berate und unterstütze Sie bei der Erstellung einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag). Ich unterstütze Sie auch bei der Ermittlung des Nachlasses, der Geltendmachung Ihres Erbanspruchs und der Auseinandersetzung einer Erbschaft..
Erbrechtliche Themen:
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