Ermöglicht der Arbeitgeber auf seiner Facebook-Seite für andere Facebook-Nutzer die Veröffentlichung von sogenannten Besucher-Beiträgen (Postings), die sich nach ihrem Inhalt auf das Verhalten oder die Leistung einzelner Beschäftigter beziehen, unterliegt die Ausgestaltung dieser Funktion der Mitbestimmung des Betriebsrats. (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 1 ABR 7/15 -)

Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 2016

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