Unterhaltspflichtige müssen vom 1. August 2015 an unter Umständen einen höheren Kindesunterhalt zahlen. Nachdem das Gesetz zur Erhöhung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags am 23. Juli 2015 in Kraft getreten ist und sich der sogenannte Mindestunterhalt erhöht hat, sind auch die Sätze der Düsseldorfer Tabelle zum 01. August 2015 an die veränderte Gesetzeslage angepasst worden.

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine bundesweit anerkannte Richtlinie zum Kindesunterhalt und wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Zusammenarbeit mit anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag erstellt. Ziel der Düsseldorfer Tabelle ist die Vereinheitlichung der Rechtsprechung in Bezug auf die Zahlung von Kindesunterhalt.

Familienrecht. Bei Rückfragen wenden Sie an: Rechtsanwalt Billerbeck